Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestimmt. Es kann ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI enthaltenen Werte vereinbart werden.

Zusätzliche Leistungen wie ingenieurtechnische Kontrolle, Änderungsnachträge, Gutachten, Termine vor Ort etc. werden ggf. nach Stundenaufwand (inkl. Anfahrtszeit) abgerechnet. 

Bitte beachten Sie, dass auf alle Leistungen die derzeit geltende Umsatzsteuer (USt.) von 19% anfällt.
 

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