Vergütung

Das Honorar wird, wenn nichts anderes vereinbart, nach HOAI bestimmt.

Ein höheres bzw. ein niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure enthaltenen Werte kann vereinbart werden.

Zusätzliche Leistungen wie ingenieurtechnische Kontrolle, Änderungsnachträge, Gutachten, Termine vor Ort etc. werden ggf. nach Stundenaufwand (inkl. Anfahrtszeit) abgerechnet. 
Alle Leistungen zuzüglich der z. Z. gültigen USt. von 19%. 

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